MASSNAHMEN EQUINES HERPESVIRUS

Am CSI von Valencia (Spanien) haben sich zahlreiche Pferde mit dem Equinen Herpesvirus des Typs 1 (EHV-1) infiziert. Der Weltreiterverband (FEI) hat daraufhin entschieden, alle internationalen Turniere bis zum 28. März 2021 abzusagen.

Man spricht vom heftigsten EHV-Ausbruch in Europe seit Jahrzehnten. EHV ist ein sehr ernstzunehmender Virus, der nicht selten zum Tod des Pferdes führen kann. Pferde, die sich mit dem EHV-1 anstecken, entwickeln Fieber und Atemwegsprobleme. In seltenen Fällen schlägt die Erkrankung auf das Nervensystem und führt zu Störungen der Bewegungskoordination als auch zu Lähmungserscheinungen.

Inwiefern sich das Virus in der Schweiz schon ausgebreitet habt, weiss niemand. Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) steht im Kontakt mit der FEI, dem Europäischen Pferdesportverband (EEF) sowie dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), um den aktuellen EHV-Ausbruch in Schranken zu halten.

 

WAS HEISST DAS ABER NUN FÜR DIE REITSCHULE KOLBENHOF?

Wir haben entschieden, den Kolbenhof so gut wie möglich zu isolieren. Sprich:

  • Der Besuch von Trainings oder sonstigen Aktivitäten ist für auswärtige Pferde nicht mehr erlaubt.
  • Pferde, die im Kolbenhof stehen, dürfen die Anlage nur in Absprache mit der Betriebsleitung (Christian Steinmann) verlassen. Wir bitten Euch also im Moment keine auswärtigen Trainings und ähnliches zu besuchen.
  • ReiterInnen – seien dies ReitschülerInnen, Reitbeteiligungen oder PensionärInnen –, die auch in anderen Ställen verkehren, bitten wir, ihre gesamte Reitausrüstung zu waschen, bevor diese im Kolbenhof im Einsatz ist. Oder aber zwei verschiedene Ausrüstungen (eine pro Betrieb) zu verwenden.

Diese Massnahmen sind zum Schutz unserer Pferde. Wir bitten Euch, sie einzuhalten. Vielen Dank für Eure Mithilfe.

 

PS: Es gibt eine Impfung gegen EHV. Diese zum jetzigen Zeitpunkt den Pferden zu verabreichen, würde aber nichts bringen. Es wäre zu kurzfristig, um eine Infektion im Rahmen des momentanen Ausbruchs zu verhindern. Ein Impfschutz besteht erst nach einer Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von 3-8 Wochen; Wiederholungsimpfungen alle 6 Monate), zudem besteht auch nach einer korrekten Impfung keine vollständige Immunität.